Die Privatabrechnung entwickelt sich seit der Gesundheitsreform zu einem immer wichtiger werdenden Thema im Gesundheitswesen, sowohl für den Patienten als auch für die Ärzte und Krankenhäuser. Viele sind mittlerweile der Meinung das nur die Nutzung der Privatabrechnung eine optimale Patientenbetreuung gewährleistet. Ärzte die keine Privatabrechnung nutzen können auf Dauer gesehen nicht existieren. die Kassenleistungen werden immer mehr beschränkt und auch die Gebühren für die erlaubten Behandlungsmethoden auf Kassenrechnung werden gesenkt so das ein Arzt allein nur mit Kassenpatienten nicht wirklich seine Praxis Kostendeckend betreiben kann. So ist er dann auch gezwungen auf die Privatabrechnung zurück zu greifen.

Beim Thema Privatabrechnung muss aber an dieser Stelle gesagt werden das die Ärzte die Privatabrechnung nicht etwa so gestalten können das sie ihre eigenen Preise und Gebühren festsetzen. Auch hier hat der Staat genaue Vorgaben festgelegt an die sich die Ärzte bei Privatabrechnung zu halten haben. Ein Verstoß gegen diese Vorlagen kann unangenehme Konsequenzen für die Praxis haben. Um Fehler bei der Privatabrechnung zu vermeiden wenden sich die meisten Praxen daher an externe Abrechnugsinstitute. Hier ist allerdings auch einiges zu beachten. Der Patient hat ein Recht auf Information. Das bedeutet ganz einfach er muss über die Leistungen informiert sein die er in Anspruch nehmen will und ihm muss deutlich klar sein das diese in den Bereich der Privatabrechnung fällt. Hierzu benötigt der Arzt in jedem Fall die schriftliche Bestätigung des Patienten. Ferner muss dem Patienten auch offen dargelegt werden das seine Daten an eine dritte Stelle weitergeleitet werden müssen die die Privatabrechnung vornimmt. Hierzu muss ein Patient seine schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Ansonsten handelt es sich um einen Verstoß gegen den Datenschutz. Ein solcher Verstoß wird auch beim Thema Privatabrechnung sehr hart vom Gesetzgeber bestraft.

Die meisten Patienten interessieren sich für die Privatabrechnung weil einige Leistungen die zu den Regelleistungen der Kassen gehörten schlicht weggefallen sind. So simple Untersuchungen wie das Ultraschall beim Frauenarzt oder die Zahnsteinentfernung beim Zahnarzt sind gestrichen worden, weil die Kassen diese nicht für medizinisch notwendig halten. Nun sind Patienten gezwungen die solche Leistungen dennoch in Anspruch nehmen möchten gezwungen sich mit dem Thema Privatabrechnung auseinander zu setzen denn sonst können diese Leistungen nicht von den Ärzten erbracht werden. Patienten sagen zum Teil zu Recht das es ein Bild ist wenn eine Schwangere die Krankenkassenbeiträge bezahlt gezwungen ist den Ultraschall der notwendig ist um festzustellen ob das Ungeborene in Ordnung ist über den Weg der Privatabrechnung nutzen muss.